Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
65 Südlich des Lohgartenweges "Am Stadtpark", 1. Änderung in der Gemarkung Roth
Der Planungsumgriff befindet sich in der Stadt Roth und wird begrenzt:
- Im Norden, Westen und Osten durch Wohnbebauung bzw. Verkehrsflächen
- Im Süden durch den Stadtgarten.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 65 „Südlich des Lohgartenweges ‚Am Stadtpark‘“ und umfasst eine Fläche von 0,17 ha.
Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Verkehrsflächen an die tatsächlich vorhandenen örtlichen Gegebenheiten.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
- Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848-427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 24.10.2017, Änderungsbeschluss
- 06.02.2018, Vorentwurfsbeschluss/Auslegungsbeschluss
- 22.02.2018 - 26.03.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 08.05.2018, Vorstellung Entwurf, Billigung/Auslegungsbeschluss
- 07.06.2018 - 09.07.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 28.08.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.09.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Amtliche Bekanntmachung
- Amtliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss (PDF, 567,94 KB)
Plandarstellung
- Planzeichnung (PDF, 11,53 MB)
Begründung
- Begründung und Umweltbericht (PDF, 1,35 MB)
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 151,87 KB)