Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

53 Pinzigweg 7. Änderung in der Gemarkung Roth

Der Planungsumgriff befindet sich im Westen der Stadt Roth und wird begrenzt durch den Westring im Westen, Wohnbebauung und Nebenanlagen im Norden und Wohnbebauung im Süden und Osten.

Die Änderung des Bebauungsplanes dient dem steigenden Bedarf an Wohnraum innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Roth. Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu Errichtung der bisher festgesetzten Reihenhausbebauung in einen Geschoßwohnungsbau geschaffen werden. Des Weiteren sollen die Festsetzungen für die Vollgeschossanzahl bzw. für die Dachform geändert werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848-427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de
  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 19.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.01.2018, Vorentwurfsbeschluss/Auslegungsbeschluss
  • 25.01.2018 - 26.02.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 10.07.2018, Vorstellung Entwurf, Billigung/Auslegungsbeschluss
  • 26.07.2018 - 27.08.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.09.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bekanntmachungen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten