Bebauungsplan in Bearbeitung
90 Abenberger Höhe BA I in der Gemarkung Roth
Der Planungsumgriff befindet sich in der Stadt Roth und wird begrenzt:
- Im Norden durch den Verlauf der Aurach (Gewässer 2. Ordnung),
- Im Osten an die vorhandene Bebauung in der Sudetenstraße,
- Im Süden durch die Abenberger Straße sowie
- Im Westen durch Ackerflächen.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von 7,8 ha.
Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen.
Da die Voraussetzungen für das beschleunigte oder vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind, wird der Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.
Im Parallelverfahren erfolgt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich „Abenberger Höhe“.
Ansprechperson
- Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848-465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 08.11.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.01.2018, Vorentwurfsbeschluss/Auslegungsbeschluss
- 14.03.2018 - 16.04.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Amtliche Bekanntmachung
- Amtliche Bekanntmachung in der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeit (PDF, 389,00 KB)
Plandarstellung
- Planzeichnung Vorentwurf (PDF, 1,03 MB)
Begründung
- Kurzbegründung Vorentwurf (PDF, 1,36 MB)
Gutachten
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF, 438,65 KB)
Protokolle
- Ergebnisprotokoll vom 25.07.2017 (Umgang mit den Waldflächen (PDF, 66,89 KB)