Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
E 19 Gartenweg in der Gemarkung Eckersmühlen
Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss hat am 04.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. E19 „Gartenweg“ aufzustellen.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen und wird begrenzt:
- Im Norden durch die Flussaue der Roth
- Im Osten und Westen durch bestehende Bebauung des Ortsteils Eckersmühlen sowie
- Im Süden durch die Straße Gartenweg.
Das Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung von Wohnbauland auf einer vormals mit einem Baustoffhandel bebauten Fläche.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an den Bebauungsplan anzupassen.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
- Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848-427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 30.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.01.2019 - 04.02.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 06.08.2019, Vorstellung Entwurf, Billigung/Auslegungsbeschluss
- 23.08.2019 - 07.10.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 29.10.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Teiländerung von
Parallelverfahren
Anhänge
Bekanntmachungen
- Amtliche Bekanntmachung der RVH vom 15.11.2019 (PDF, 486,16 KB)
Plandarstellung
- Planzeichnung (PDF, 1,81 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen (PDF, 125,67 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 649,24 KB)