Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

46 Südlich der Belmbracher Straße 7. Änderung in der Gemarkung Roth

Der Rat der Stadt Roth hat am 27.11.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46 „Südlich der Belmbracher Straße“ zu ändern. Das Planungsgebiet befindet sich im in Süden der Rother Kernstadt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

• Im Norden durch das Tal des Babenbachs sowie Bebauung an der Robert-Koch-Straße,
• im Osten durch die Sigmund-Freud-Straße,
• im Süden durch die Virchowstraße sowie
• im Westen durch private Flächen an der Virchow- und der Münchener Straße.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Roth Nr. 46 „Südlich der Belmbracher Straße“.

Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Kindergartens in der Sigmund-Freud-Straße geschaffen werden. Die durch die Vergrößerung des Kindergartens erhöhte Anzahl der Stellplätze sollen im Bebauungsplan entsprechend angepasst werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
  • Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848-427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 27.11.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.03.2019 - 30.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 05.08.2019 - 16.09.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.10.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Teiländerung von

Parallelverfahren

Anhänge

Bekanntmachungen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung