Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

San 3.1 Sieh-Dich-Für-Weg 1. Änderung in der Gemarkung Roth

Der Stadtrat hat nach empfehlendem Beschluss des Umwelt- und Stadtplanungsausschusses vom 11.10.2018 am 30.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. SAN 3.1 „Sieh-Dich-Für-Weg“ zu ändern. In der Sitzung des Stadtrates am 24.11.2020 wurde beschlossen, die anstehende Änderung des Bebauungsplanes SAN 3.1 „Sieh-Dich-Für-Weg“ als sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB durchzuführen. In der Sitzung des Stadtrates am 14.02.2021 wurde beschlossen, dass der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung verkleinert wird.

Der Planungsumgriff des Entwurfs befindet sich in der Rother Kernstadt und wird begrenzt:

  • Im Norden durch den Fluss Roth,
  • Im Osten durch die Friedrich-Wambsganz-Straße,
  • Im Süden durch den Marktplatz und die Stadtmauer sowie
  • Im Westen durch die bestehende Bebauung an der Hauptstraße bzw. am Sieh-Dich-Für-Weg.

Im Plangebiet liegen folgende Grundstücke bzw. folgende Teilflächen (Tfl.): 42, 462 (Tfl.), 465, 465/2 sowie 468, jeweils der Gemarkung Roth.

Die Größe des erweiterten Geltungsbereichs beträgt 1,15 ha. Der genaue Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für die größtenteils leerstehende Valentin-Passage ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) wird nicht angewendet. Die frühzeitige Beteiligung soll entfallen.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
  • Frau Michaela Schachlitz, Telefon: 09171 848-447, E-Mail: michaela.schachlitz@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 30.10.2018, Änderungsbeschluss
  • 26.04.2021 - 31.05.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.07.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.08.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Bekanntmachungen

Datenschutz

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung