Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

73 Schule auf der Kupferplatte 1. Änderung in der Gemarkung Roth

Um der Verpflichtung nach Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Betreuungsplätzen für Kinder nachzukommen, soll nordwestlich der bestehenden Grundschule auf der Kupferplatte auf dem Grundstück 1616, Gemarkung Roth, ein siebengruppiges Kinderhaus mit einer zugehörigen Freifläche von ca. 1.200 m² errichtet werden.

Das Planungsgebiet befindet sich im in Westen der Rother Kernstadt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Nordwesten durch die Abenberger Straße,
  • im Nordosten durch die Marie-Curie-Straße,
  • im Südosten durch die Röntgenstraße sowie
  • im Südwesten durch private Flächen an der Ohmstraße und am Edisonweg.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Roth Nr. 73 "Schule auf der Kupferplatte".

Da das Ziel des Bebauungsplanes eine Maßnahme der Innenentwicklung ist und sonstige Gründe nicht entgegenstehen, kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
  • Frau Michaela Schachlitz, Telefon: 09171 848-447, E-Mail: michaela.schachlitz@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.10.2020 - 12.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 20.09.2021 - 21.10.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.03.2022 - 23.03.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 31.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Amtliche Bekanntmachungen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung