Flächennutzungsplan

39. Änderung des Flächennutzungsplans

Planungsziel ist die beabsichtigte Verlagerung und Erweiterung des bisher östlich des Plangebiets angesiedelten Lebensmitteldiscounters ALDI Nord sowie die geplante Ansiedlung eines Drogeriefachmarkts (Rossmann) und eines weiteren Fachmarkts im Bereich der Industriestraße in Saerbeck. Die möglichen Ansiedlungs- und Erweiterungsoptionen wurden im Rahmen einer Verträglichkeitsanalyse untersucht. Geprüft wurde die Vereinbarkeit mit der Teil-Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts bzw. der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2020 für die Gemeinde Saerbeck. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten der zentralen Versorgungsbereiche und die integrierte Nahversorgung im Untersuchungsraum bewertet sowie ein verträgliches Flächenprogramm des Planvorhabens ermittelt.

Die wesentlichen Ergebnisse der Verträglichkeitsanalyse werden in Kapitel 4 der Begründung zur Vorentwurfsplanung des Flächnennutzungsplans zusammengefasst. Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts und die Verträglichkeitsanalyse liegen in der Zeit vom 13.02.2024 - 15.03.2024 erneut öffentlich aus und können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. 

Um Saerbeck als attraktiven Einzelhandels- und Wohnstandort zu sichern und weiter auszubauen, hat die Gemeinde Saerbeck beschlossen, mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für die Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet vorzubereiten.  

Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannte/n Ansprechpartner/in.

Ansprechperson

  • Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de
  • Herr Andreas Bennemann, Telefon: 02574 89206, E-Mail: andreas.bennemann@saerbeck.de

Verfahrensschritte

  • 13.02.2024 - 15.03.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.07.2024 - 21.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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