Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 15.0 Wasserstraße / Schürenstraße - 4. Änderung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 15 „Wasserstraße/Schürenstraße“ gem. § 13a BauGB zu ändern (4. Änderung), um im Sinne der vorrangigen Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbauverdichtung zu schaffen.

Die Stadt Sassenberg verzeichnet weiterhin eine starke Nachfrage nach Wohnraum. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme weiterer Flächen am Siedlungsrand, wird zunehmend die Aktivierung und Nachverdichtung von innerstädtischen Flächen angestrebt. Ziel der vorliegenden Änderung ist es, die Flächenpotentiale eines derzeit nur zum geringen Teil bebauten Grundstücks im Stadtkern der Stadt Sassenberg auszunutzen. Im Sinne der vorrangigen Innenentwicklung soll ein seit Jahrzehnten leerstehendes Einfamilienhaus zugunsten einer Wohnbauverdichtung durch zwei Mehrfamilienhäuser weichen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.03.2022 - 19.04.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan