Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 15.0 An`n Buorterpatt / 1. vereinfachte Änderung

Der seit 1980 rechtsverbindliche Bebauungsplan „An’n Buorterpatt“ liegt mit seiner Baggerseefläche im Nordwesten der Ortslage Sassenberg, an der K 51 (Gröblinger Straße). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes zeigt „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sport und Freizeit“. Zudem ist laut dem Bebauungsplan eine GRZ von 0,2 zulässig.

In der Nordecke des Plangebietes (Einmündung des Wirtschaftsweges „An’n Buorterpatt“ in die K 51 will der Kreisfischereiverein eine Stellplatzfläche (ca. 10 Stellplätze) realisieren, um den Standort für seine Aktivitäten zu sichern und Zu- und Abfahrtsverkehr zu ordnen, der bislang bis in den nordöstlichen Rand des Plangebietes führt.

Der Bebauungsplan setzt im Bereich der geplanten Stellplatzfläche derzeit ein Sichtdreieck für die Einmündung des Wirtschaftsweges in die K 51 fest, das zur Seefläche durch eine Aufschüttung mit Pflanzgebot abgegrenzt ist und sich entlang der K 51 nach Südwesten fortsetzt. In der Örtlichkeit stellt sich die Situation leicht verändert dar. So verläuft entlang der K 51 eine Aufschüttung auf der eine Eingrünung aus Gehölzen stockt. Auch ist die aufgezeigte Fußwegeführung in der Örtlichkeit anders gestaltet. Diese Punkte wurden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An’n Boorterpatt“ geändert.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 13.12.1980, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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