Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 14.0 Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße / vereinfachte Änderung

Ziel der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist es,einer auf dem Änderungsgrundstück bestehenden Firma, durch die Erweiterung der überbaubaren Fläche, Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und damit den bestehenden Standort zu stärken. Die Bebauungsplanänderung wird aufgrund von konkreten Planungsabsichten (Verwirklichung neuer Baulichkeiten für die Prüfung, Reparatur und Instandsetzung weiterer Fahrzeugtypen), die mit den bisher geltenden Festsetzungen, insb. der Baugrenze, nicht umsetzbar sind, erforderlich. Im Norden des Bereiches setzt der rechtskräftige Bebauungsplan ein Pflanzgebot entlang der K 18 fest. In der Örtlichkeit sind in diesem Bereich keine Anpflanzungen vorhanden. Vielmehr handelt es sich ebenfalls um eine versiegelte Fläche, die zum Abstellen und Präsentieren von Fahrzeugen dient und mithilfe von Pflanzkübeln die private Fläche vom öffentlichen Straßenraum abgrenzt. 

Die vorliegende Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Hallenerweiterung in östlicher Richtung sowie die Neuordnung der Erschließung zu schaffen. In dem Zusammenhang wird die Grundstückseinfahrt im Bereich der Robert-Bosch-Straße und die Grundstücksausfahrt zur Robert-Linnemann-Straße vorgesehen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 11.09.1992, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 24.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.04.2022 - 13.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.06.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB