Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 13.0 Sportgelände im Brook - 6. vereinfachte Änderung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 23.11.2017 beschlossen, den seit 1991 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Sportgelände im Brook“ zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Trainingsspielfeldes in der öffentlichen Grünfläche des Sport- und Freizeitgeländes zu errichten. Die Änderung erfolgt als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Das großflächige Sportgelände der Stadt Sassenberg liegt im Osten der Ortslage. Die Änderungsparzelle (Wiesenfläche) befindet sich am östlichen Rand im Übergang zum landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Im Norden des Änderungsbereiches beginnt eine Waldfläche, im Westen liegt der Schützenplatz. Die südliche Grenze bildet ein Graben mit einer Wegeparzelle zu einem Skaterplatz. Auch im Süden beginnt im Abstand von ca. 50 m eine Waldfläche.

Nach Prüfung mehrerer Alternativen im Umfeld soll im Änderungsbereich ein Kleinspielfeld (40 x 60 m) als Trainingsfeld gebaut werden, nachdem im Bereich des Schulgeländes im Herxfeld ein Rasenplatz aus Immissionsgründen aufgegeben und der Wohnbebauung zugeführt werden soll. Die gewählte Alternative weist in der Umsetzung das geringste konfliktpotential auf.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 23.11.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.02.2019 - 27.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan