Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 21.0 Südlich der Christian-Rath-Straße / 4. Änderung

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 21 "Südlich der Christian-Rath-Straße" setzt für den Bereich der 4. Änderung "Fläche für die Landwirtschaft" fest. Diese Festsetzung erfolgte seinerzeit aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung durch den im Osten des Tatenhauser Weges anschließenden landwirtschaftlichen Betrieb.

Mit der geplanten Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet soll - der Nachfrage in Sassenberg entsprechend - ein Angebot für Eigenheime und Geschosswohnungen mit standortgünstiger Lage zur Innenstadt geschaffen werden. Nahversorgungseinrichtungen und Kindergärten bestehen im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes. Eine Grundschule befindet sich in einer Entfernung von ca. 900 m. 

Insgesamt ist die bauliche Entwicklung des Freiraums als Ergänzung der westlich und nördlich bestehenden Wohngebiete - begrenzt im Süden durch die B 513 - städtebaulich sinnvoll.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 27.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.03.2021 - 12.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 29.10.2021 - 29.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

frühzeitige Beteiligung

Offenlage

Rechtskräftiger Plan