Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 23.2 Anlage für den Traktorsport in Füchtorf - 2. Erweiterung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 21.08.2008 beschlossen, den bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Anlage für den Traktorsport – 1. Änderung und Erweiterung“ in der Ortslage Füchtorf als 2. Erweiterung zu erweitern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Stellplatzergänzung der Nutzung „Traktorsport“ zu ermöglichen.

Im Außenbereich westlich der Ortslage Füchtorf wird auf einer Hofanlage eine Traktorsportnutzung mit bereits langjähriger Tradition ausgeübt. Hierfür wurde im Jahr 2001 der Bebauungsplan „Anlage für den Traktorsport“ aufgestellt, der eine „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportanlage/Traktorsport“ festsetzt. 2008 erfolgte die 1. Erweiterung.

Die Grünfläche soll mit der vorliegenden 2. Erweiterung des Bebauungsplanes in nördliche Richtung ergänzt werden, um die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Traktorsportanlage zu schaffen. Die Erweiterungsfläche soll zweckgebunden als Parkplatz bzw. Stellplatzanlage für Wohnmobile und als Zeltplatz max. zweimal im Jahr während der Traktorsportveranstaltungen temporär genutzt werden. Das Erweiterungsgebiet wird bereits seit längerer Zeit temporär bei Veranstaltungen als Parkplatz und Wohnmobilplatz genutzt.

Der Bedarf für die planungsrechtliche Sicherung der Stellplatz-Flächenerweiterung resultiert aus den Sicherheitsvorschriften hinsichtlich breiterer Fahrgassen und dem daraus entstehenden zusätzlichen Flächenverbrauch.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 21.08.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.10.2016 - 17.11.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan