SBG Nr. 10.0 Langefort / 11. Änderung
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes sind die sich in den letzten Jahren vollzogenen Änderungen der Nutzungsstruktur, durch die das Plangebiet nicht mehr den Gebietscharakter eines Mischgebietes im Sinne des § 6 BauNVO, sprich der Unterbringung zweier unterschiedlicher Nutzungsarten (Wohnen und Gewerbe) in einem Gebiet, erfüllt.
Ziel der 11. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 10 "Langefort" ist es daher, im Sinne der Innentwicklung die bestehende Wohnnutzung im Westen des Plangebietes planungsrechtlich zu sichern und die Herstellung weiterer Wohnangebote im Osten des Plangebietes zu ermöglichen.
Ansprechperson
- Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
- Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de
Verfahrensschritte
- 09.02.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.01.2023 - 02.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.03.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Anhänge
Offenlage
- Entwurf Planzeichnung BP Langefort - 11. Änderung (PDF, 1,52 MB)
- Begründungsentwurf BP Langefort - 11. Änderung (PDF, 2,48 MB)
- Abwägungstabelle BP Langefort - 11. Änderung (PDF, 70,11 KB)
Rechtskräftiger Plan
- Planzeichnung BP Langefort - 11. Änderung (PDF, 1,52 MB)
- Entscheidungsbegründung BP Langefort - 11. Änderung (PDF, 2,77 MB)
Ansprechpartner
Bauverwaltungsamt
Sarah Matthes
Zimmer Nr. 201
02583 309-2010
matthes@sassenberg.de
Nicole Rylka
Zimmer Nr. 203
02583 309-2030
rylka@sassenberg.de