Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 05.0 Poggenbrook / 17. Änderung

Anlass und Ziel der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist es, für den derzeit leerstehenden ehemaligen Baufachmarkt eine Nachnutzung zu ermöglichen und gleichzeitig den gesamten Nahversorgungsstandort zu sichern bzw. zu stärken. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Sassenberg bezeichnet den Planbereich als „Nahversorgungsstandort mit wichtiger Versorgungsfunktion für die wohnungsnahe Grundversorgung“. Das Ziel, diesen Standort zu sichern und zu stärken rechtfertigt somit das konkrete Vorhaben für den leerstehenden ehemaligen Baufachmarkt eine attraktiv ergänzende Lebensmittelversorgung anzusiedeln. Das konkrete Vorhaben sieht die Errichtung einer Nudelproduktion mit Showroom und Bistro vor.

Mit der Ansiedlung des ergänzenden Lebensmittelversorgers wird daher dem Einzelhandelskonzept sowie aufgrund der Nachnutzung vorhandener Räumlichkeiten, dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprochen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 17.03.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.11.2022 - 07.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 20.03.2023 - 20.04.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.07.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 16.08.2023, Information über Rechtskraft

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage

Rechtskräftiger Plan