Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 05.0 Poggenbrook / 18. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 01.07.2024 - 01.08.2024
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Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 31.08.2024 und am 21.03.2024 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 5 „Poggenbrook“ zu ändern (18. Änderung), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die flexiblere Ausnutzung sowie die planungsrechtliche Bestandssicherung von mehreren Grundstücken entlang der Straße „Klingenhagen“ im Ortskern von Sassenberg zu schaffen. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan trifft für den Bereich der Änderung die Festsetzung als „Mischgebiet“ gem. § 6 BauNVO.

Der Bereich rund um die Straße „Klingenhagen“ hat sich im Laufe der Zeit zu dem zentralen Versorgungsbereich der Stadt Sassenberg entwickelt und umfasst verschiedene Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebote. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat unter anderem zu Veränderungsprozessen im Gebäudebestand geführt. Folglich weicht der vorhandene Gebäudebestand in Teilen von den zulässigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Dies betrifft insbesondere die Grundflächenzahl sowie die Dachform. Ziel der vorliegenden Änderung ist es daher, das zulässige Baurecht an die heutigen städtebaulichen Anforderungen hinsichtlich einer möglichst großen Flexibilität anzupassen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 31.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.07.2024 - 01.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Offenlage