Stadt Sassenberg-Satdtplanung

Außenbereichssatzung im Bereich Langewiese

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den vorhandenen Bebauungszusammenhang nordwestlich und südöstlich der Straße Langewiese. Das Plangebiet ist insbesondere im Nordwesten geprägt durch Wohnbebauung mit großzügigen Grundstücken, die straßenbegleitend zur Straße Langewiese angeordnet sind. Im Südosten der Straße Langewiese befinden sich ebenfalls zwei Wohngebäude größeren Grundstücken. Der Bereich zwischen den Wohngebäuden dient als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und Hofstellen sowie ein kleines Waldstück.

Um den bestehenden Siedlungsansatz entlang der Straße Langewiese zu sichern und im Rahmen des bestehenden Siedlungszusammenhangs auch eine Neubebauung von Grundstückflächen zu ermöglichen, soll daher die vorliegende Satzung aufgestellt werden. Um die Voraussetzungen für eine maßvolle und außenbereichsverträgliche Entwicklung der Wohnnutzungen im Bereich der Siedlung Langewiese zu schaffen, sollen die überbaubaren Flächen für den gesamten Geltungsbereich eindeutig definiert werden.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 29.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.07.2024 - 01.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.09.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.10.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan