Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 15.0 An'n Bourterpatt

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „An‘ Buorterpatt“ erfährt das im Außenbereich der Gemeinde zwischen den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf liegende Anwesen, bestehend aus Sport- und Freizeiteinrichtungen zum Reiten und Angeln, eine planungsrechtliche Absicherung.

Im Interesse der Stadt Sassenberg gilt es insbesondere auch die zukünftige bauliche Entwicklung und Nutzung dieses Sondergebietes zu steuern, sowie die Erschließung der Sport- und Freizeitanlagen zu sichern. Schließlich gewährleistet eine verbindliche Bauleitplanung im Bereich dieser bereits teilweise vorhandenen Sport- und Freizeiteinrichtungen eine sinnvolle Zuordnung und Zusammenfassung der Gesamtmaßnahme, wie auch Einbindung in die Landschaft.

Aufgrund von erkennbarem Bedarf ist es Zielvorstellung der Planung, das Gelände unter Einbeziehung des Sees so auszubauen, dass Nutzungen sowohl zur Sport- als auch zur Freizeitgestaltung möglich sind.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 18.05.1979, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.01.1980 - 07.02.1980, Öffentliche Auslegung gem. § 2a (6) BBauG
  • 15.04.1980, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.12.1980, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan