FT Nr. 15.0 An'n Bourterpatt
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „An‘ Buorterpatt“ erfährt das im Außenbereich der Gemeinde zwischen den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf liegende Anwesen, bestehend aus Sport- und Freizeiteinrichtungen zum Reiten und Angeln, eine planungsrechtliche Absicherung.
Im Interesse der Stadt Sassenberg gilt es insbesondere auch die zukünftige bauliche Entwicklung und Nutzung dieses Sondergebietes zu steuern, sowie die Erschließung der Sport- und Freizeitanlagen zu sichern. Schließlich gewährleistet eine verbindliche Bauleitplanung im Bereich dieser bereits teilweise vorhandenen Sport- und Freizeiteinrichtungen eine sinnvolle Zuordnung und Zusammenfassung der Gesamtmaßnahme, wie auch Einbindung in die Landschaft.
Aufgrund von erkennbarem Bedarf ist es Zielvorstellung der Planung, das Gelände unter Einbeziehung des Sees so auszubauen, dass Nutzungen sowohl zur Sport- als auch zur Freizeitgestaltung möglich sind.
Ansprechperson
- Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
- Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de
Verfahrensschritte
- 18.05.1979, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.01.1980 - 07.02.1980, Öffentliche Auslegung gem. § 2a (6) BBauG
- 15.04.1980, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.12.1980, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Offenlage
- Begründung BP An'n Bourterpatt (PDF, 581,41 KB)
Rechtskräftiger Plan
- Bebauungsplan (PDF, 2,21 MB)
Ansprechpartner
Bauverwaltungsamt
Sarah Matthes
Zimmer Nr. 201
02583 309-2010
matthes@sassenberg.de
Nicole Rylka
Zimmer Nr. 203
02583 309-2030
rylka@sassenberg.de