Stadt Sassenberg-Satdtplanung

Flächennutzungsplan - 52. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 01.07.2024 - 31.07.2024
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Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) gemäß §§ 2-7 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (52. Änderung), um durch Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer Gewerbefläche sowie einer Fläche für Versorgungsanlagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen und damit der anhaltenden Nachfrage nach gewerblich und industriell nutzbaren Bauflächen innerhalb der Stadt Sassenberg nachzukommen und zur Standortsicherung und Weiterentwicklung ortsansässiger Gewerbebetriebe beizutragen. Um im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen wird das Änderungsverfahren im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführt.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 18.09.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.10.2018 - 02.11.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 01.07.2024 - 31.07.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Offenlage