Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 15.0 Wasserstraße / Schürenstraße - 5. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 09.12.2024 - 17.01.2025
Stellungnahme mitteilen

Aufgrund der in Sassenberg verzeichneten starken Nachfrage nach Wohnraum, wurden im Jahr 2022 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung mit zwei Mehrfamilienhäusern auf einem Grundstück an der Wasserstraße geschaffen (4. Änderung des Bebauungsplanes). Nunmehr wird für dasselbe Grundstück die Schaffung von zwei weiteren Wohneinheiten innerhalb der bereits 2022 geplanten Baukörper angestrebt.

Ziel der vorliegenden Änderung ist es daher, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhöhung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten in dem rückwärtigen Gebäude im Sinne einer verstärkten Innenentwicklung zu schaffen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.11.2024 - 08.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
  • 09.12.2024 - 17.01.2025, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Offenlage

Vorzeitige Unterrichtung