Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 25.1 Füchtorfer Straße - nördliche Erweiterung - 3. Änderung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 beschlossen, den rechtverbindlichen Bebauungsplan „Füchtorfer Straße – nördliche Erweiterung“ gem. § 13a BauGB zu ändern, um im Sinne der Innenverdichtung die planungsrechtliche Grundlage für eine ergänzende Wohnbebauung zu schaffen, nachdem die bisher hier angebotene Gewerbefläche nicht nachgefragt wird.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Füchtorfer Straße – nördliche Erweiterung“ liegt im Norden der Ortslage Sassenberg zwischen den beiden Bundesstraßen B 475 und B 476. Die beabsichtigte Änderung betrifft den südlichen Bereich des Bebauungsplanes, nördlich der Kolpingstraße und östlich von bestehender Wohnbebauung und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.000 m².

Die Korrektur der textlichen Festsetzung bzgl. der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im Gewerbegebiet aufgrund eines OVG-Urteils bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Die ausgewiesene, noch landwirtschaftlich genutzte Gewerbefläche soll östlich des festgesetzten Fuß- und Radweges auf einer Fläche von ca. 1.300 m² für eine ergänzende Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet werden, da eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist, während die Fläche als Gewerbegebiet seit Rechtskraft des Bebauungsplanes vor über 10 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde. Das Gewerbegebiet soll daher geringfügig reduziert und in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt werden.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 14.04.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan