Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 20.0 Reckstraße - 6. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 15.07.2024 - 31.07.2024
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Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 20 „Reckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (6. Änderung).
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau im seitlichen Bereich eines Bestandsgebäudes zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan geändert werden.
Die Änderung betrifft zum einen die Erweiterung der überbaubaren Flächen nach Osten hin sowie die Prüfung der Festsetzung zur Firstrichtung für den neuen überbaubaren Bereich.
Darüber hinaus ist seinerzeit durch die nachträgliche Erweiterung des Baugebietes gen Osten, die auf dem Flurstück 188 festgesetzte Anpflanzungsfläche zum Zwecke der Ortsrandeingrünung obsolet geworden. Im Sinne eines ressourcenschonenden Umgangs mit Grund und Boden ist diese zum Zwecke der Nachverdichtung aufzuheben.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 15.07.2024 - 31.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Vorzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit