Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 20.0 Reckstraße - 7. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 15.07.2024 - 31.07.2024
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Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 20 „Reckstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück den Abbruch des Bauernhauses und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu erfüllen und damit dem schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, ist der Bebauungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen. Diese betrifft im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche und die Erhöhung der Geschossigkeit von ein auf zwei Geschosse sowie ggf. die Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet (MD) zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 15.07.2024 - 31.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Vorzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit