SBG Nr. 20.0 Reckstraße - 7. Änderung
Öffentlichkeitsbeteiligung
Zeitraum 15.07.2024 - 31.07.2024
Stellungnahme mitteilen
Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 20 Reckstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück den Abbruch des Bauernhauses und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu erfüllen und damit dem schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, ist der Bebauungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen. Diese betrifft im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche und die Erhöhung der Geschossigkeit von ein auf zwei Geschosse sowie ggf. die Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet (MD) zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA).
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück den Abbruch des Bauernhauses und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu erfüllen und damit dem schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, ist der Bebauungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen. Diese betrifft im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche und die Erhöhung der Geschossigkeit von ein auf zwei Geschosse sowie ggf. die Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet (MD) zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA).
Ansprechperson
- Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de
Verfahrensschritte
- 15.07.2024 - 31.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Ansprechpartner
Bauverwaltungsamt
Sarah Matthes
Zimmer Nr. 201
02583 309-2010
matthes@sassenberg.de
Nicole Rylka
Zimmer Nr. 203
02583 309-2030
rylka@sassenberg.de