Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 20.0 Düpe Süd - vereinfachte Änderung (2016)

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 25.03.2016 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan FT Nr. 20 „Düpe Süd“ zu ändern.

Ziel der Planung ist es durch die Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Absicherung einer vorhandenen Situation im nordwestlichen Eckbereich des Bebauungsplanes zu schaffen. Außerdem sollen durch Aufhebung einer Textlichen Festsetzung, die im gesamten Plangebiet vielfach nicht beachtet wurde, nachträglich Garagen und Nebenanlagen auch außerhalb von überbaubaren Flächen zulässig sein.

Des Weiteren wird für die im gesamten Planbereich bisher festgesetzte Eingeschossigkeit eine aus bauordnungsrechtlicher Sicht zulässige Zweigeschossigkeit festgesetzt, ohne dass sich das städtebauliche Bild der Höhenentwicklung ändert.

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Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 25.02.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.05.2016 - 16.06.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.08.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan