Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass noch nicht alle rechtskräftigen Pläne dort eingearbeitet werden konnten. Der Datenbestand wird sukzessiv ergänzt.
Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Änderung des Flächennutzungsplanes. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Wenn Sie Fragen zu den Beurteilungskriterien haben, sprechen Sie uns bitte an.