Der städtische Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2015 folgende Beschlüsse gefasst.
1. Der Planungsausschuss beschließt die erneute Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 57/1 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungsplan) für den im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie eingefassten, gewerblich genutzten Bereich zwischen Siegdamm, Lindenstraße, dem Umspannwerk nördlich der Lindenstraße sowie der Bebauung entlang der Hohenzollernstraße und der Königsberger Straße im Stadtteil Zange, Gemarkung Siegburg, Flur 8, 10 und 14, mit dem Planungsziel, durch die Festsetzung eines sogenannten eingeschränkten Gewerbegebietes der Ansiedlung oder Erweiterung von Bordellen, bordellartigen Betrieben sowie Vergnügungsstätten gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO rechtssicher entgegenzuwirken, ohne die bestehenden anderen Nutzungen in ihrem Betrieb einzuschränken.
Das am 17.09.2014 begonnen Aufstellungsverfahren wird nicht fortgeführt.
2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 57/1 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 08.06. bis einschließlich 03.07.2015 statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 57/1 kann in dieser Zeit in Raum 418 (4. Obergeschoss) des Rathauses der Stadt Siegburg, Nogenter Platz 10, während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18 Uhr
Dienstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Internet einzusehen.
Alle interessierten Bürger sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 03.07.2015 bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.