Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Planungsausschuss beschließt erneut für die im Übersichtsplan markierte, ca. 7.000 qm große Fläche zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Humperdinckstraße und dem Parkzentrum Rhein-Sieg-Halle im Siegburger Zentrum (Gemarkung Siegburg, Flur 5) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/3 gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Ziel, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und die rückwärtigen Grundstücksbereiche als nicht überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen.
2. Der Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45/3 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 07.02. bis einschließlich 08.03.2019 statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann in dieser Zeit in Raum 418 im 4. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Siegburg, Nogenter Platz 10, während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr
Dienstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Mittwochs ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.
Alle interessierten Bürger sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 08.03.2019 bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.