In seiner Sitzung am 03.11.2005 beschloss der Planungsausschuss für eine ca. 24.500 qm große Fläche in der Gemarkung Siegburg, Flur 9, zwischen Gneisenaustraße, Blücherstraße und Roonstraße, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36/3 gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) mit dem Ziel, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und die rückwärtigen Grundstücksbereiche als nicht überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen.
Bislang richtet sich im Plangebiet die Einordnung der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Die Art der baulichen Nutzung entspricht einem Reinen Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO.
Da der Flächennutzungsplan das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche darstellt, ist eine Änderung dieses Planes nicht erforderlich.
In der Zeit vom 23.01.2006 bis 27.01.2006 wurde mit dem ersten Vorentwurf des Bebauungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden von betroffenen Grundstückseigentümern Stellungnahmen vorgebracht, die sich grundsätzlich gegen den Planvorentwurf richteten. Demzufolge befasste sich die Verwaltung mit alternativen Planungsmöglichkeiten.
Mit Schreiben vom 08.05.2006 beantragte die CDU-Stadtratsfraktion, die bisherige Planung dahingehend zu überarbeiten, dass gegenüber der ersten Vorentwurfsplanung die Ausbaumöglichkeiten erweitert werden sollten. Dabei sollte das grundsätzliche Ziel, grüne Innenbereiche in den Siedlungsflächen weitgehend zu schützen, aufrechterhalten werden.
In seiner Sitzung am 18.05.2006 fasste der Planungsausschuss erneut den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB, sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Durchführung der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus in der Zeit vom 06.06.2006 bis zum 12.06.2006 auf der Grundlage eines überarbeiteten Vorentwurfs.
Im Rahmen der 2. frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden von betroffenen Grundstückseigentümern weitere Stellungnahmen vorgebracht. Demzufolge befasste sich die Verwaltung mit weiteren alternativen Planungsmöglichkeiten.
In seiner Sitzung am 23.11.2006 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, auf der Grundlage des überarbeiteten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erneut durchzuführen.
Die Durchführung der 3. frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus in der Zeit vom 15.01.2007 bis zum 19.01.2007.
Im Rahmen der 3. frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden von betroffenen Grundstückseigentümern weitere Stellungnahmen eingereicht. Die Verwaltung überarbeitete daraufhin erneut den Bebauungsplanvorentwurf.
Mit Schreiben vom 22.08.2007 beantragte die FDP-Fraktion die Durchführung einer Bürgeranhörung zu den Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne Nr. 36/3 und Nr. 36/4.
Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 19.11.2007 die Verkleinerung des Satzungsgebietes. Der nördliche Abschnitt des Plangebietes zwischen Blücherstraße, Gneisenaustraße, Roonstraße und Weg wurde abgetrennt, das Verfahren wird nur für den südlichen Abschnitt des Plangebietes zwischen Weg, Gneisenaustraße und Roonstraße (ca. 14.500 m²) weiter fortgeführt.
Weiterhin beauftragte er die Verwaltung, mit dem überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36/3 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB erneut durchzuführen.
Die Durchführung der 4. frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung am 13.02.2008 in Form einer Bürgeranhörung am 18.02.2008 im Pfarrsaal des katholischen Jugendheims der Pfarrei Sankt Josef. Neben der Vorstellung der bisherigen Planung auf Grundlage eines Bildvortrages wurde Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Im Anschluss hatten die betroffenen Eigentümer die Möglichkeit, weitere Anregungen vorzubringen.