Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Unter Bezugnahme auf den Antrag der Firma Henrich Baustoffzentrum GmbH & Co. KG mit Sitz in Siegburg, vertreten durch Frau Anke Fink-Stauf vom 06.09.2018 beschließt der Planungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21/8 gem. § 12 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie eingefasste Fläche in der Gemarkung Siegburg, Flur 6, im Stadtteil Zange, nördlich der Lindenstraße zwischen der ICE-Trasse und dem Betriebsgelände der RWE.
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 4320 (Vorhaben- und Erschließungsplan – VEP) sowie eine weitere Teilfläche des Flurstücks 4320, welche als sog. „Fremdgrundstück“ zwecks Anpassung überholter Festsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen wird.
Mittels des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Erweiterungsbaus der Firma Henrich geschaffen werden.
2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21/8 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 06.12.2018 bis einschließlich 11.01.2019 statt. Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann in dieser Zeit in Raum 418 im 4. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Siegburg, Nogenter Platz 10, während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr
Dienstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Mittwochs ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.
Alle interessierten Bürger sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 11.01.2019 bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.