Der Planungsausschuss der Kreisstadt Siegburg hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Planungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/2 gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie eingefasste, ca. 1,2 ha große Grundstücksfläche in der Gemarkung Siegburg, Flur 2, Flurstücke 4974, 7813, 7814 und 7588 im Siegburger Norden zwischen der Bambergstraße, der Waldstraße sowie der Straße Am Kannenofen. Mittels der Planaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Wohnbebauung in Form von 5 Wohngebäuden mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt ca. 60 Wohneinheiten sowie einer Quartiersgarage mit ca. 100 Pkw Stellplätzen geschaffen werden. 2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes 11/2 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 statt.
Die Vorentwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Siegburg (www.siegburg.de) unter Bauen und Klimaschutz / Stadtplanung Online / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen einzusehen. https://www.o-sp.de/siegburg/beteiligung
Außerdem können alle Planunterlagen im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Für die Einsichtnahme der Unterlagen im Planungs- und Bauaufsichtsamt wird um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail (bauleitplanung@siegburg.de) gebeten.
Alle interessierten Personen sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch per Mail an bauleitplanung@siegburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden (Anschrift: Kreisstadt Siegburg, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg). Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, bei der Einsichtnahme im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg Stellungnahmen zur Niederschrift abzugeben. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.