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Bebauungsplan
25/2 (Einfacher Bebauungsplan) - "Am Tannenhof / Junkersbusch"

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1.    Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 25/2 gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie umrandete Fläche in der Gemarkung Wolsdorf, Flur 2, zwischen den Straßenverkehrsflächen Am Tannenhof und Junkersbusch im Stadtteil Stallberg. Mittels der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die vorhandene städtebauliche Struktur planungsrechtlich gesichert sowie die bauliche Entwicklung in Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse und umweltschützende Anforderungen maßvoll gesteuert werden.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 25/2 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 18.11. bis einschließlich 20.12.2024 statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann in diesem Zeitraum im Internet oder im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Zeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr, Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Alle interessierten Personen sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen können bis einschließlich 20.12.2024 abgegeben werden. 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Döring, Telefon: +49 2241 102-1381, E-Mail: jochen.doering@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 30.10.2024, Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 18.11.2024 - 20.12.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 18.11.2024 - 20.12.2024, Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anhänge