Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 25/2 gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie umrandete Fläche in der Gemarkung Wolsdorf, Flur 2, zwischen den Straßenverkehrsflächen Am Tannenhof und Junkersbusch im Stadtteil Stallberg. Mittels der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die vorhandene städtebauliche Struktur planungsrechtlich gesichert sowie die bauliche Entwicklung in Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse und umweltschützende Anforderungen maßvoll gesteuert werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 25/2 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Alle interessierten Personen sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können bis einschließlich 20.12.2024 abgegeben werden.