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Bebauungsplan
50/8 - Nördliches Haufeld

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Planungsausschuss beschließt, für die im Übersichtsplan markierte, rund 9.750 qm große Fläche in der Gemarkung Siegburg, Flur 6, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/8 gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine zukünftige Blockrandbebauung im Einklang mit dem Masterplankonzept Haufeld zu schaffen.
  2. Der Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen, wobei die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/8 die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 27.01. bis einschließlich 28.02.2025 statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit kann in diesem Zeitraum im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Zeiten eingesehen werden.

Montag: 9 - 12:00 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Dienstag: 9 - 12:00 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 9 - 12:00 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 9 - 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme der Unterlagen im Planungs- und Bauaufsichtsamt kann auch außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail (bauleitplanung@siegburg.de) wahrgenommen werden.

Die Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Stadt Siegburg (www.siegburg.de) unter Planen, Bauen & Verkehr /Planen & Bauen / Stadtplanung Online / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen einzusehen. https://www.o-sp.de/siegburg/beteiligung

Alle interessierten Bürger sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 28.02.2025 bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. (Kreisstadt Siegburg, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg / E-Mail: bauleitplanung@siegburg.de)
Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

Leaflet | Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL
Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anna Michels, Telefon: 02241/102-1379, E-Mail: Anna.Michels@Siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2024, Beschluss zur Aufstellung gem. § 12 BauGB
  • 27.01.2025 - 28.02.2025, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 27.01.2025 - 28.02.2025, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anhänge