Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 27.01. bis einschließlich 28.02.2025 statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit kann in diesem Zeitraum im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Zeiten eingesehen werden.
Montag: 9 - 12:00 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Dienstag: 9 - 12:00 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 9 - 12:00 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 9 - 12.00 Uhr
Die Einsichtnahme der Unterlagen im Planungs- und Bauaufsichtsamt kann auch außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail (bauleitplanung@siegburg.de) wahrgenommen werden.
Die Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Stadt Siegburg (www.siegburg.de) unter Planen, Bauen & Verkehr /Planen & Bauen / Stadtplanung Online / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen einzusehen. https://www.o-sp.de/siegburg/beteiligung
Alle interessierten Bürger sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 28.02.2025 bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. (Kreisstadt Siegburg, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg / E-Mail: bauleitplanung@siegburg.de)
Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.