Der städtische Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Planungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 79. Änderung des Siegburger Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie umrandete Fläche am nördlichen Ende des Buchenweges, nördlich des Höhenweges im Stadtteil Kaldauen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll wie folgt geändert werden: „Wohnbaufläche“ (W) anstelle von „Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Anlagen für den Fremdenverkehr“.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beginnt mit einer Informationsveranstaltung am 30.08.2022 um 18:00 Uhr im v.g. Hotelgebäude.
Im Anschluss an die abendliche Veranstaltung können die Vorentwurfsunterlagen bis einschließlich 30.09.2022 auf dieser Internetseite oder im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Zeiten eingesehen werden. Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr, Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Für die Einsichtnahme der Unterlagen im Planungs- und Bauaufsichtsamt wird um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail (bauleitplanung@siegburg.de) oder telefonisch (02241/102-1381) gebeten.
Stellungnahmen können bis einschließlich 30.09.2022 bei der Stadtverwaltung schriftlich (Kreisstadt Siegburg, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg / E-Mail: bauleitplanung@siegburg.de / Internet: Stadtplanung Online) oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.