Der städtische Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2024 mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen zu den Vorentwürfen der o.g. Bauleitpläne eingegangenen Stellungnahmen einverstanden erklärt und die Erweiterung der beiden Plangebiete am südlichen Rand beschlossen. Die Grenze der Geltungsbereiche wurde in südliche Richtung bis an die Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung verschoben.
Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30/2, 2. Änderung und dem Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.