Der Planungsausschuss der Stadt Siegburg beschloss am 20.09.2001 die 1. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 92/1 (Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB).
Ziel ist es, mit der Ergänzung der textlichen Festsetzungen Überlandleitungen der Versorgungsträger, insbesondere Strom- und Telekommunikationsleitungen auszuschließen. Durch die Festsetzung ist die Anpassung an das vorhandene Orts- und Landschaftsbild ohne oberirdische Versorgungsleitungen sichergestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92/1 bleibt unverändert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 92/1 bleiben unberührt.
Die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 92/1 erlangte mit der Bekanntmachung am 19.12.2001 ihre Rechtskraft.
Weitere Informationen können Sie der städtebaulichen Begründung entnehmen.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Siegburg dient lediglich zu Informationszwecken.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Planungs- und Bauaufsichtsamtes, Abteilung Stadtplanung.