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Bebauungsplan
77 (Bebauungsplan) - "Am Sonnenhang / Lendersbergstraße / Weilbergstraße / Pappelallee"

Die Kreisstadt Siegburg beschloss am 04.11.1974 (Plan) (30.04.1970 - Begründung) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77.

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 77 befindet sich in der Gemarkung Braschoss, Flur 16 am westlichen Rand des Ortsteils Kaldauen nördlich der Hauptstraße.

Ziel der Planung ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen, um den dringenden Bedarf insbesondere an Wohnbauflächen zu decken.

Der Bebauungsplan setzt allgemeines Wohngebiet (WA), reines Wohngebiet (WR) sowie Fläche für die Forstwirtschaft und Fläche für Gemeinbedarf fest.

Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung am 06.09.1975 in Kraft.

Weitere Informationen können Sie der städtebaulichen Begründung entnehmen.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Siegburg dient lediglich Informationszwecken.

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Planungs- und Bauaufsichtsamtes, Abteilung Stadtplanung.

Übersicht
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Andrea Balsam, Telefon: +49 2241 102-1378, E-Mail: andrea.balsam@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 04.11.1974, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BBauG
  • 16.12.1974 - 16.01.1975, Öffentliche Auslegung gem. § 2 Abs. 6 BBauG
  • 20.03.1975, Satzungsbeschluss gem. § 10 BBauG
  • 06.09.1975, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 12 BBauG

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

PlandarstellungTextliche FestsetzungenLegendeBegründung