Der Rat der Kreisstadt Siegburg beschloss am 06.11.1986 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95/2.
Der Bebauungsplan Nr. 95/2 umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Braschoss und zwar Flur 1, Flurstück Nr. 76 und 23 (teilweise) und Flur 2, Flurstück Nr. 6 (teilweise), 8, 9, 19, 20 und 30 (teilweise), 241 und 296.
Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan setzt Dorfgebiet (MD) fest.
Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung am 24.01.1991 in Kraft.
Weitere Informationen können Sie der städtebaulichen Begründung entnehmen.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Siegburg dient lediglich Informationszwecken.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Planungs- und Bauaufsichtsamtes, Abteilung Stadtplanung.