Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26.11.2009 für eine ca. 2,4 Hektar große Fläche in der Gemarkung Wolsdorf, Flur 2, zwischen Barbarastraße, Jägerstraße, der vorhandenen Bebauung entlang der Zeithstraße und dem Gelände der Grundschule Stallberg die 67. Änderung des Siegburger Flächen-nutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Flächennutzungsplan wird die Darstellung wie folgt geändert:
für den nördlichen Bereich: Wohnbauflächen (W) gem. § 1 Abs. 1 Pkt. 1 BauNVO
für den südlichen Bereich: Sondergebiete (SO) gem. § 11 Abs. 3 BauNVO
mit der Zweckbestimmung Markt für Nahversorgungssortimente,
Verkaufsfläche (VK) m² je m² Grundstücksfläche (GF)
gesamt = 0,23 m² VK / m² GF
davon:
- Vollsortimentbetrieb = 0,17 m² VK / m² GF
- Getränkefachmarkt = 0,046 m² VK / m² GF
- sonstige Fachgeschäfte
mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten = 0,019 m² VK / m² GF
statt
Gewerbliche Baufläche (G) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO