Mit dem Bebauungsplan Verkehrsfläche Furtgraben-Aue, Planbereich 32/7, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung der Verkehrsanlagen nördlich des Gebietes Hinterweils im Hinblick auf die infrastrukturelle Umsetzung der Hauptradroute R5 - Hinterweil-Route geschaffen werden.