Mit dem Bebauungsplan Verkehrsfläche Furtgraben-Aue, Planbereich 32/7, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung der Verkehrsanlagen nördlich des Gebietes Hinterweils im Hinblick auf die infrastrukturelle Umsetzung der Hauptradroute R5 - Hinterweil-Route geschaffen werden.
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