Planverfahren: | Ortsteil Euskirchen, Bebauungsplan Nr. 156 (Bereich in der City-Süd, Parkhaus) |
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Ansprechperson: | Frau Caroline Overbeck, Telefon: 02251/14-265, E-Mail: caroline.overbeck@euskirchen.de |
Beteiligungszeitraum: | Vom 02.01.2025 bis 07.02.2025 |
Informationen zur Beteiligung:
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 156 im Ortsteil Euskirchen
Die Auslegung der nachstehenden Bauleitplanung (Parkhaus) wurde in der Ratssitzung am 10.12.2024 beschlossen: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 156/Ortsteil Euskirchen
Das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet im Bereich City Süd liegt westlich des Pützbergrings und nördlich der Straße An der Vogelrute.
Im Rahmen der Entwicklung der City Süd, südlich der Bahngleise, soll östlich des neu zu errichtenden City-Forums ein neues fünfgeschossiges Parkhaus - davon ein Untergeschoss mit ca. 700 Stellplätzen errichtet werden. Das Gelände des Bebauungsplanes Nr. 156 im Ortsteil Euskirchen hat eine Gesamtgröße von ca. 7.020 m². Für die Realisierung wird ein Sondergebiet festgelegt und ausgewiesen.
Die 49. Flächennutzungsplanänderung/OT Euskirchen und der Bebauungsplan Nr. 156/Ortsteil Euskirchen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 156/ Ortsteil Euskirchen wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 156/Ortsteil Euskirchen mit dazugehöriger Begründung, einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025
im Internet auf folgender Homepage der Stadt Euskirchen veröffentlicht:
https://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/bauleitplaene-im-verfahren
Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer 273, aus und können zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Zusätzlich werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen auch über zentrale Internetportal des Landes NRW unter dem Pfad https://bauleitplanung.nrw.de/?lang=de veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch per eMail auf der Homepage der Stadt Euskirchen über den Pfad https://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/ oder an bauleitplanung@euskirchen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen abgegeben werden. Auch die Übermittlung der Stellungnahmen per Telefax (02251/1458-265) ist möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Erhaltungsziel und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete und FFH-Gebiete
Oberflächenwasser und Grundwasser
Erneuerbare Energien und sparsame und effiziente Nutzung von Energien
Luft/Ventilation und Klima
Landschaftspläne
Landschafts-/Ortsbild,
Landschaft und Erholung
sonstige Umweltbelage
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz
Vermeidung von Emissionen und der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
Mensch und seine Gesundheit sowie Einwirkungen auf die Bevölkerung insgesamt
Boden und Fläche
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wirkungsgefüge und Wechselwirkung
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 156 im Ortsteil Euskirchen gespeichert und verarbeitet. Mit der Einreichung Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Grundsätzlich besteht gegenüber dem Verantwortlichen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit (Erläuterung abrufbar unter https://www.euskirchen.de/datenschutz). Sofern Ihre Daten ausschließlich auf Grund einer Einverständniserklärung verarbeitet werden, kann diese vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen jederzeit, mit der Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden.
Bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) besteht ein Beschwerderecht. Im Sinne einer schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens können Sie sich jedoch auch direkt an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Euskirchen (Frau Cordes, acordes@euskirchen.de, 02251/14-359) wenden.