Planverfahren: 49. Flächennutzungsplanänderung (Bereich in der City-Süd, Parkhaus)
Ansprechperson: Frau Caroline Overbeck, Telefon: 02251/14-265, E-Mail: caroline.overbeck@euskirchen.de
Beteiligungszeitraum: Vom 02.01.2025 bis 07.02.2025

Informationen zur Beteiligung:

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 49. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Euskirchen

Die Auslegung der nachstehenden Bauleitplanung (Parkhaus) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 27.11.2024 beschlossen: 49. Flächennutzungsplanänderung/Ortsteil Euskirchen

Das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet im Bereich City Süd liegt westlich des Pützbergrings und nördlich der Straße „An der Vogelrute“.

Im Rahmen der Entwicklung der City Süd, südlich der Bahngleise, soll östlich des neu zu errichtenden City-Forums ein neues fünfgeschossiges Parkhaus - davon ein Untergeschoss – mit ca. 700 Stellplätzen errichtet werden. Das Gelände der 49. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Euskirchen hat eine Gesamtgröße von ca. 6.730 m².

Die 49. Flächennutzungsplanänderung/OT Euskirchen und der Bebauungsplan Nr. 156/Ortsteil Euskirchen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 156/ Ortsteil Euskirchen wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Planentwurf zur 49. Flächennutzungsplanänderung/Ortsteil Euskirchen mit dazugehöriger Begründung, einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025

im Internet auf folgender Homepage der Stadt Euskirchen veröffentlicht:
https://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/bauleitplaene-im-verfahren

Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer 273, aus und können zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Zusätzlich werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen auch über zentrale Internetportal des Landes NRW unter dem Pfad https://bauleitplanung.nrw.de/?lang=de veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch per eMail auf der Homepage der Stadt Euskirchen über den Pfad https://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/ oder an bauleitplanung@euskirchen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen abgegeben werden. Auch die Übermittlung der Stellungnahmen per Telefax (02251/1458-265) ist möglich.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der derzeit gültigen Fassung in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungs- bzw. Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

• Erhaltungsziel und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete und FFH-Gebiete
• Oberflächenwasser und Grundwasser
• Erneuerbare Energien und sparsame und effiziente Nutzung von Energien
• Luft/Ventilation und Klima
• Landschaftspläne
• Landschafts-/Ortsbild,
• Landschaft und Erholung
• sonstige Umweltbelage
• Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz
• Vermeidung von Emissionen und der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
• Mensch und seine Gesundheit sowie Einwirkungen auf die Bevölkerung insgesamt
• Boden und Fläche
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter
• Wirkungsgefüge und Wechselwirkung

Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren zur 49. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Euskirchen gespeichert und verarbeitet. Mit der Einreichung Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Grundsätzlich besteht gegenüber dem Verantwortlichen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit (Erläuterung abrufbar unter https://www.euskirchen.de/datenschutz). Sofern Ihre Daten ausschließlich auf Grund einer Einverständniserklärung verarbeitet werden, kann diese vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen jederzeit, mit der Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden.
Bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) besteht ein Beschwerderecht. Im Sinne einer schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens können Sie sich jedoch auch direkt an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Euskirchen (Frau Cordes, acordes@euskirchen.de, 02251/14-359) wenden.

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