Planverfahren: 744 - Kirchhellener Straße/Mozartstraße
Ansprechperson: Frau Jennifer Ilg, Telefon: 0208/825-3389, E-Mail: jennifer.ilg@oberhausen.de
Frau Joana Jagmann, Telefon: 0208/825-3583, E-Mail: joana.jagmann@oberhausen.de
Herr Sven Laakmann, Telefon: 0208/825-2878, E-Mail: sven.laakmann@oberhausen.de
Beteiligungszeitraum: Vom 02.07.2024 bis 06.09.2024

Informationen zur Beteiligung:

Der Entwurf des Bebauungsplans wird nebst Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit vom

02.07.2024 bis 06.09.2024 einschließlich

im Internet unter https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/auslegung.php veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.

Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009, und auf dem Flur vor dem Zimmer A 009 während der nachstehend genannten Dienstzeiten:

Dienstzeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Für eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Dienstzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0208 / 825-3389 oder 3242).

Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I, Nr. 394).

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Arten umweltbezogener Informationen in Form von Prüfergebnissen bzw. Gutachten

Folgende Prüfungsergebnisse bzw. planungsbegleitende Fachgutachten mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und als Anlage der veröffentlichten Begründung nebst Umweltbericht beigefügt:

- Verkehrsgutachten vom 11.04.2023;
- Lärmgutachten (Verkehrslärm, Lärm durch Gemeinbedarfseinrichtungen und Lärm aus der Fläche für die Nahwärmeversorgung sowie notwendiger Schallschutz) vom 06.05.2024;
- Fachgutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I+II) inkl. Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Gesamtprotokoll - vom 21.03.2021;
- Genehmigungsplanung Wasserwirtschaft (Ableitung des Niederschlagswassers über ein Regenrückhaltebecken in den Reinersbach), hier: Textauszug Überflutungsvorsorge vom 12.04.2024;
- Fachbeitrag zur Niederschlagswasserversickerung (Bodenuntersuchung) vom 20.03.2014;
- Checkliste Klimaschutz (Beurteilung der Klima- und Energieeffizienz der städtebaulichen Planung) vom 10.05.2023;
- Fachgutachterliche Stellungnahme zur ökologischen Verträglichkeit der Entwässerungsplanung vom 20.08.2021;
- Pflege und Unterhaltungskonzept für die Ableitungs- / Grabenstrukturen zur Einleitung des Niederschlagswassers in den Reinersbach vom 28.07.2021;
- Gutachten über die Folgen von geplanten Tiefbauarbeiten im Kronentraufenbereich einer Rotbuche an der Kirchhellener Straße 52 vom 19.04.2024;
- Gutachten über die Verkehrssicherheit und Vitalität eines Silberahorns an der Mozartstraße vom 19.04.2024.

Umweltbericht

Zur Bebauungsplanung Nr. 744 wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durchgeführt. Die dabei untersuchten Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung, beschrieben und bewertet worden. Nachfolgend werden die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener Informationen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert:

• Mensch:
- Verkehrsuntersuchung / Verkehrsbelastung
- Vorbelastung durch Verkehrslärm und zusätzlicher Verkehrslärm
- Schalltechnische Untersuchung (Verkehrslärm und weitere Lärmimmissionen aus dem Gemeindegrundstück und aus der Fläche für Nahwärmeversorgung) sowie notwendiger Schallschutz
- Risiken für die menschliche Gesundheit durch Störfallbetriebe (Seveso-III-Richtlinie)
- Auswirkung auf das Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungspotential des Plangebietes

• Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:
- Verlust von Freiraum- und Gehölzstrukturen, Festsetzung einer öffentlichen und privaten Grünfläche im Plangebiet und Nachweis von notwendigen externen Kompensationsmaßnahmen
- Artenschutzfachbeitrag (ASP II)
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- Pflanzmaßnahmen (Landschaftshecke, naturnahes Regenrückhaltebecken, öffentliche Grünfläche, Verkehrsgrünflächen mit Bäumen, Straßenbäume und Dachbegrünung) als Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
- Bindung von wertvollen Bestandsbäumen und Schutzmaßnahmen insbesondere für den Wurzelbereich von durch Baumaßnahmen betroffenen Bäumen
- Schutz des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes 1.2.8 „Reinersbachtal“ durch Verwendung von regionalem Saatgut bei den Pflanzmaßnahmen im Plangebiet und Regelungen zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung in den Reinersbach
- Ökologische Baubegleitung
- Regelung zu Leuchtmitteln (Insektenschutz) und Glasbauteilen (Vogelschutz)
- Auswirkungen auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet 1.2.8 „Reinersbachtal“

• Fläche:
- Flächenverbrauch / Neuversiegelung

• Boden:
- Bodentypen
- Verlust von natürlichen Böden und Eingriff in die Bodenfunktion durch Versiegelung
- Vorhandene Bodenbelastungen / Altlasten

• Wasser:
- Grundwasserverhältnisse und Auswirkungen durch Versiegelung
- Umgang mit Niederschlagswasser (Regenrückhaltebecken im Plangebiet mit Abfluss durch das LSG und Einleitung in den Reinersbach)
- Ökologische Verträglichkeit der Niederschlagswasserbeseitigung im LSG
- Hochwassergefahren und -risiken
- Überflutungsvorsorge aufgrund von Starkregenereignissen

• Klima / Luft:
- Stadtklimatische Situation (Makroklima)
- Klima im Plangebiet und näheren Umfeld (Mikroklima)
- Lufthygienische Situation (Belastungen mit Feinstaub und Stickoxiden)
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Grünordnerische Maßnahmen / Begrünungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge)
- Energetische Maßnahmen

• Landschaft und Landschaftsbild / Ortsbild:
- Prägung des Stadtbildes (Siedlungsraum und angrenzender Freiraum)
- Auswirkungen auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet 1.2.8 „Reinersbachtal“
- Sichtbeziehungen zwischen Wohnbebauung und Freiraum

• Kultur- und sonstige Sachgüter:
- Bodendenkmal „Deckungsgraben Mozartstraße aus dem Zweiten Weltkrieg“

• Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

• Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nulllösung) und anderweitige Planungsmöglichkeiten

• Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete / Kumulation mit anderen Plänen und Projekten

• Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher, nachteiliger Umweltauswirkungen

• Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

Umweltbezogene Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:

- Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, vom 27.06.2019: Hinweise zu den bergbaulichen Verhältnissen im Plangebiet.

- Emschergenossenschaft vom 30.07.2019: Hinweis auf die erforderliche Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Umsetzung einer wassersensiblen Stadtentwicklung.

- Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- vom 11.07.2019: Hinweise auf notwendige Baugrunduntersuchung, die erforderliche Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden im Umweltbericht und zur Verwertung von Mutterboden.

- Landschaftsverband Rheinland -Amt für Bodendenkmalpflege- vom 02.07.2019: Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut (Erdbunker aus dem zweiten Weltkrieg) sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

- Diverse Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus 2019 u.a. zu folgenden umweltbezogenen Themen:
• Umgang mit den Fledermäusen;
• Abholzung / Erhalt des alten Baumbestandes;
• Einbindung des Regenrückhaltebeckens in das Landschaftsschutzgebiet;

- Bürgerversammlung am 09.07.2019, bei der im Wesentlichen folgende umweltrelevanten Themen angesprochen wurden:
• Art und Weise der Niederschlagswasserbeseitigung;
• Einbindung des Regenrückhaltebeckens in das Landschaftsschutzgebiet;
• Umgang mit dem vorhandenen Erdbunker;
• Reduzierung der vorgesehenen Grundstücksgrößen bzw. Festsetzung einer höheren Bebauungsdichte;
• Dachbegrünung;
• Vorhandene Tongrube (Altablagerung).


Weitere Details der bereits vorliegenden, umweltrelevanten Informationen sind dem veröffentlichten Umweltbericht mit den Prüfergebnissen und den oben aufgeführten Stellungnahmen zu entnehmen.

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen:

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist (bis einschließlich 06.09.2024) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme. Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiterverarbeitet, für die sie erhoben bzw. erstmals gespeichert worden sind (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2018).

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Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren "744 - Kirchhellener Straße/Mozartstraße" verwendet. Die Übertragung Ihrer Daten werden mittels einer Transportverschlüsselung (SSL/TLS) geschützt. Wir erbitten Ihre Einwilligung zur elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Online-Beteiligung leider nicht möglich.

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