Planverfahren: 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) gem. § 13a BauGB
Ansprechperson: Herr Armin Lackmann, Telefon: 0208/825-3242, E-Mail: armin.lackmann@oberhausen.de
Frau Monika Jäschke, Telefon: 0208/825-3600, E-Mail: monika.jaeschke@oberhausen.de
Beteiligungszeitraum: Vom 16.10.2024 bis 20.11.2024

Informationen zur Beteiligung:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. xxx ist teilweise geändert worden. Folgende Änderungen sind vorgenommen worden:

- Anpassung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen: Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "verkehrsberuhigter Bereich" (Mischverkehrsfläche), innerhalb derer auch erforderliche öffentliche Besucherparkplätze untergebracht werden sollen, anstatt einer "normalen" öffentlichen Verkehrsfläche mit gesonderter öffentlicher Besucherparkplatzfestsetzung außerhalb des eigentlichen Straßenkörpers;

- Spezifizierung der Festsetzungen zur Unterbringung der erforderlichen Anwohnerstellplätze innerhalb der festgesetzten Baugebiete;

- Nachjustierung der textlichen Festsetzung zur Dachbegrünung, da die ursprüngliche Festsetzung mit einer Dachneigung bis 20° auch die geplanten Wohngebäude umfasst, für die aus stadtgestalterischen Gründen ein in der Realität nur schwer zu begrünendes Zeltdach festgesetzt wurde. Eine Begrünung der weiterhin geplanten Zeltdächer war im Planverfahren nicht vorgesehen und innerhalb des in der Bebauungsplanbegründung hinterlegten städtebaulichen Konzeptes, das dem Rat der Stadt am 13.05.2024 vorgelegen hat, auch nicht dokumentiert. Die maximale Dachneigung der zu begrünenden Dächer soll deshalb auf 10° reduziert werden.

- Redaktionelle Überarbeitung der textlichen Festsetzung zur Lage der anzupflanzenden Straßenbäume.

Die vorgenommenen Änderungen sind darüber hinaus auch dem Dokument "Gegenüberstellung der Änderungen" zu entnehmen.

Der geänderte Entwurf de Bebauungsplans wird deshalb nebst Begründung in der Zeit vom

xx.xx.2024 bis xx.xx.2024 einschließlich
erneut im Internet veröffentlicht.

Zudem erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung der Unterlagen innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009 und auf dem Flur vor Zimmer A 009 während der nachstehend genannten Dienstzeiten:

Dienstzeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Für eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Dienstzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0208 / 825-3242).

Gesetzliche Grundlage ist § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I, Nr. 394).

Folgende Gutachten sind verfügbar und als Anlage der Begründung bzw. dem Umweltbericht beigefügt:

- Bodengutachten;
- Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
- Entwässerungskonzept
- Schalltechnische Untersuchung

Stellungnahmen können während der erneuten Veröffentlichungsfrist (bis xx.xx.2024) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme. Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiterverarbeitet, für die sie erhoben bzw. erstmals gespeichert worden sind (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2018).

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB u. a. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Ihre Angaben:


Wenn Sie eine E-Mail Adresse angeben, so erhalten Sie im Anschluss eine Übermittlungsbestätigung.


Dateitypen : (PDF / JPEG / PNG / ZIP) max. (20 MB)

Hinweis zum Datenschutz:

Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren "755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) gem. § 13a BauGB" verwendet. Die Übertragung Ihrer Daten werden mittels einer Transportverschlüsselung (SSL/TLS) geschützt. Wir erbitten Ihre Einwilligung zur elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Online-Beteiligung leider nicht möglich.

Einwilligungserklärung*:

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und weiteren oben eingetragenen Daten im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens und auf Grundlage der Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinie einverstanden.

Übermittlungsbestätigung:

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie auf der folgenden Seite eine Übersicht Ihrer übermittelten Daten. Diese können Sie sich zur Dokumentation ausdrucken.

Bitte alle mit * versehenen Felder ausfüllen!

Bitte warten...

Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser