Planverfahren: 759 - Gesamtschule Knappenstraße gem. § 13a BauGB
Ansprechperson: Herr Armin Lackmann, Telefon: 0208/825-3242, E-Mail: armin.lackmann@oberhausen.de
Frau Monika Jäschke, Telefon: 0208/825-3600, E-Mail: monika.jaeschke@oberhausen.de
Beteiligungszeitraum: Vom 04.03.2025 bis 04.04.2025

Informationen zur Beteiligung:

Der Entwurf des Bebauungsplans wird nebst Begründung in der Zeit vom

04.03.2025 bis 04.04.2025 einschließlich

im Internet unter https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/auslegung.php veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.

Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009, und auf dem Flur vor Zimmer A 009 während der nachstehend genannten Dienstzeiten:

Dienstzeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Für eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Dienstzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0208 / 825-3242 oder -3389).

Gesetzliche Grundlage ist § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I, Nr. 394).

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB unter anderem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs.1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Unabhängig vom Entfall dieser förmlichen Vorschriften, wurden die wesentlichen Umweltbelange innerhalb des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt.

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen:

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist (bis einschließlich 04.04.2025) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme. Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiterverarbeitet, für die sie erhoben bzw. erstmals gespeichert worden sind (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2018).

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