Planverfahren: | Ost 216, Teil 2 -Ehemalige Maschinenfabrik an der Homberger Straße- |
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Ansprechperson: | Bauleitplanung, Telefon: 02102/550-6134, E-Mail: bauleitplanung@ratingen.de |
Beteiligungszeitraum: | Vom 28.11.2024 bis 14.01.2025 |
Informationen zur Beteiligung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ost 216 Teil 2 Ehemalige Maschinenfabrik Homberger Straße
Veröffentlichung
Der Rat der Stadt Ratingen hat am 26.11.2024 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. BauGB i.V.m. § 13a BauGB des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Im Zeitraum vom 28.11.2024 bis einschließlich 14.01.2025 findet die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Während der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden.
Die Ratinger Maschinenfabrik GmbH als Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ost 216 Teil 2 vornehmlich barrierefreie Wohnungen sowie als Ergänzung im Übergang zum westlich angrenzenden EDEKA-Markt, Nahrungsmittelhandwerk und Gastronomie zu entwickeln. So soll in dem ehemaligen Trafohaus und dem Außenbereich Gastronomie etabliert werden. Die denkmalgeschützte Sheddachhalle wird zum Standort für das Nahrungsmittelhandwerk. Vorgesehen sind Fleischerei und Brauerei als Manufaktur.
Es wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das einerseits den im Plangebiet vorhandenen Bestand an denkmalgeschützten bzw. denkmalwerten Gebäuden schonend ergänzt und andererseits den Standort der ehemaligen Maschinenfabrik in seiner Gesamtheit zu einer tragfähigen Ergänzung des Nahversorgungsstandortes im Übergang zu den angrenzenden Wohngebieten entwickelt.
Das städtebauliche Konzept sieht auch vor, das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Putzerei als zentralen und identitätsstiftenden Anker in dem neuen Areal zu entwickeln.
Die Vorplatzgestaltung in Verbindung mit dem bestehenden ehemaligen Trafogebäude soll städtischer Kommunikationsbereich werden. Dies wird durch die geplanten Nutzungen wie die Gastronomie möglich werden.
Südlich dieses Platzes entsteht ein Parkhaus, das den Parkplatzbedarf der geplanten gewerblichen Nutzungen aufnimmt. Darüber hinaus dient es dazu, die wegfallenden Parkplätze der im Teil 1 bestehenden Nutzungen aufzunehmen.