Planverfahren: | 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" |
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Ansprechperson: | Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de |
Beteiligungszeitraum: | Vom 24.09.2024 bis 27.10.2024 |
Informationen zur Beteiligung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße"
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 24.09.2024 - 27.10.2024
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 2.39 An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße in Warendorf beschlossen.
An der Kreuzung August-Wessing-Damm / Wilhelmstraße soll die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² ermöglicht werden. Dazu wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel / Lebensmitteldiscounter festgesetzt. Das südöstlich angrenzende vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen, welches derzeit von der Polizeiwache Warendorf genutzt wird, soll im Bestand erhalten und entsprechend planungsrechtlich abgesichert bleiben. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Bahnhof soll auf dem der-zeitigen Park-and-Ride-Platz südlich der Bahnhofstraße die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses planungsrechtlich ermöglicht werden.
Die Veröffentlichung mit der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben
Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).
Im Rahmen der Beteiligung sind Daten in Form des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und des Vorentwurfes der Begründung verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dateitypen : (PDF / JPEG / PNG / ZIP) max. (20 MB)
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren "2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße"" verwendet. Die Übertragung Ihrer Daten werden mittels einer Transportverschlüsselung (SSL/TLS) geschützt. Wir erbitten Ihre Einwilligung zur elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Online-Beteiligung leider nicht möglich.
Einwilligungserklärung:
Ich erkläre mich mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und weiteren oben eingetragenen Daten im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens und auf Grundlage der Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Übermittlungsbestätigung:
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie auf der folgenden Seite eine Übersicht
Ihrer übermittelten Daten. Diese können Sie sich zur Dokumentation ausdrucken.
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