Planverfahren: FNP 2010 / 036. Änderung "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße"
Ansprechperson: Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
Beteiligungszeitraum: Vom 24.09.2024 bis 27.10.2024

Informationen zur Beteiligung:

36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße"
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 24.09.2024 - 27.10.2024


Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 „An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße“ beschlossen.

An der Kreuzung August-Wessing-Damm / Wilhelmstraße sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² geschaffen werden. Das südöstlich angrenzende vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen, welches derzeit von der Polizeiwache Warendorf genutzt wird, soll im Bestand erhalten und entsprechend planungsrechtlich abgesichert bleiben. Darüber hinaus soll zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Bahnhof auf dem derzeitigen Park-and-Ride-Platz die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses planungsrechtlich ermöglicht werden. Hierfür wird der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 einer 36. Änderung, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 „An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße“, unterzogen.

Die Veröffentlichung mit der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben

Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).

Im Rahmen der Beteiligung sind Daten in Form des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und des Vorentwurfes der Begründung verfügbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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