S14.1
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde Steinhagen auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 14.10.2014 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Ansprechperson
- Frau Helena Hammermeister, 05204 997326, helena.hammermeister@steinhagen.de
- Frau Isabel Krüger, 05204 997306, isabel.krueger@steinhagen.de
Verfahrensschritte
- 14.10.1981, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 - Ortsteil Steinhagen ("Ortskern Steinhagen - Bereich Am Pulverbach 20-22 / Ecke Brinkstraße")
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 - Ortsteil Steinhagen - ("Ortskern Steinhagen - Überplanung in den Teilbereichen Straße Am Markt und nördlicher Kirchring")
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 - OT Steinhagen - ("Bereich Alte Kirchstraße / Schlichte-Park")
Anhänge
- Bebauungsplan
Bauleitpläne
Service
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich der Vorab-Information. Für eine eingehende Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Stadtplanungsamtes.
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