1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 - Ortsteil Brockhagen ("Betriebsbereich Hörmann KG Antriebstechnik")
Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 - Ortsteil Brockhagen - (Betriebsbereich Hörmann KG Antriebstechnik) beschlossen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Überplanung des Betriebsbereichs der Firma Hörmann KG Antriebstechnik und des umliegenden Areals zur optimalen betrieblichen Nutzung.
Ansprechperson
- Frau Isabel Krüger, 05204 997306, isabel.krueger@steinhagen.de
- Frau Helena Hammermeister, 05204 997326, helena.hammermeister@steinhagen.de
Verfahrensschritte
- 31.05.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.02.2019 - 15.03.2019, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 16.03.2020 - 21.04.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.09.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- B10
Anhänge
- Rechtskraft 11.09.2020
Bauleitpläne
Service
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich der Vorab-Information. Für eine eingehende Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Stadtplanungsamtes.
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